Im Allgemeinen leistungsberechtigt für die Lernförderung von Schülerinnen und Schülern sind im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes Bezieher von Sozialleistungen nach dem SGB II und dem SGB XII, Wohngeldempfänger und Personen, denen ein Kinderzuschlag zusteht.
Der Bedarf für die Lernförderung muss von der Schule auf einem dort vorliegenden Vordruck bestätigt werden. Sie als Leistungsberechtigte/r beantragen damit die Leistungen beim zuständigen Träger (Jobcenter oder Sozialamt der Kommune) und erhalten einen Gutschein für die Maßnahmen. Diesen Gutschein geben Sie bei der Nachhilfeeinrichtung ab, die mit dem zuständigen Leistungsträger abrechnet.
Sind Sie leistungsberechtigt und wünschen weitere Informationen oder sind Sie sich unsicher, ob Sie leistungsberechtigt für eine Unterstützung bei der Finanzierung der Nachhilfe sind?
Melden Sie sich gern bei uns, Kontakt.
Die Unterstützung der Bürgerstiftung Braunschweig, einem unserer Kooperationspartner, sowie der Kontakt zum zuständigen Mitarbeiter der Stadt Braunschweig im Fachbereich Soziales und Gesundheit ermöglichen uns die Ausführung aller relevanten Informationen sowie die Begleitung des Antragsprozesses.
Unsere direkte Zusammenarbeit mit den Schulen ermöglicht uns darüber hinaus auch die direkte Abwicklung der Bestätigung des Lernförderungsbedarfs, sollten Sie dies wünschen.